Italienische Staatsbürgerschaft

Grundlagen

Der italienische Staatsbürgerschaft, basieren hauptsächlich auf der “ius sanguinis” (Recht des Blutes), , für die das Kind geboren zu einem italienischen Vater oder Mutter ist italienisch, wird derzeit durch das Gesetz geregelt 5 Februar 1992, 91 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen, und die Durchführungsverordnungen.

Prinzipien, auf denen ihr zugrunde liegende italienische Staatsbürgerschaft:

Übertragbarkeit der Staatsangehörigkeit durch Abstammung "jure sanguinis"
kaufen "just jure" (von Geburt auf dem Territorium) in einigen Fällen
die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft
die Absicht für den Erwerb und den Verlust
Verleihung der Staatsbürgerschaft

Italienische Staatsbürgerschaft für Ausländer verheiratet mit italienischen und ausländischen Bürger mit Wohnsitz in Italien

FÜR Ehe mit italienischer Staatsbürger (ARTIKEL 5 DAS GESETZ 91/92 UND folgenden Änderungen und Ergänzungen)

Citizenship, gemäß Artikel 5 Gesetz 5 Februar 1992 n. 91 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen, kann für die Ehe gewährt werden, in Gegenwart der folgenden Bedingungen:

Der Antragsteller, Fremd-oder Staatenlose, muss an einen italienischen Staatsbürger heiraten und aufzuhalten legal in Italien für mindestens 2 Jahre nach der Feier der Trauung
Haben die Ehegatten im Ausland aufhalten, kann die Anwendung nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Eheschließung gemacht werden
Diese Begriffe werden um die Hälfte in Anwesenheit von Kindern geboren reduziert oder erlassen von den Ehegatten.
Zum Zeitpunkt der Gewährung der Staatsbürgerschaft Dekret sollte nicht eingegriffen werden Auflösung, Kündigung oder Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe, und es muss eine Trennung der Ehegatten sein.

Für den Aufenthalt in ITALIEN

Citizenship, im Sinne’ Artikel lesen. 9, des Gesetzes 91 die 5 Februar 1992 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen, gewährt werden kann:

Der Ausländer, dessen Vater oder Mutter oder einer der direkten Vorfahren des zweiten Grades waren Bürger durch Geburt oder wer in das Gebiet der Republik geboren und, in beiden Fällen, gibt es einen legalen Aufenthaltsstatus für mindestens drei Jahre (art.9, c.1 lett.a)
An der Ausländer von einem italienischen Bürger rechtmäßig in das italienische Hoheitsgebiet für mindestens fünf Jahre nach der Annahme verabschiedet (art.9, c.1, Schreiben. b)
Ein Ausländer, der gedient hat, Ausland, für mindestens fünf Jahre in den Diensten des italienischen Staates (art.9 c.1, lett.c)
Ein Staatsangehöriger eines Staates U.E. wenn sich rechtmäßig seit mindestens vier Jahren in der italienischen (art.9 c.1, lett.d)
Stateless-und Flüchtlingspolitik, wer einen Wohnsitz für mindestens fünf Jahre in der italienischen (art.9 c.1, Buchstabe e) Verbindung Art.16 c.2) (*)
Die Ausländer, die sich rechtmäßig für mindestens 10 Jahren in der italienischen (art.9 c.1, lett.f)
(*) Gemäß Artikel 16, der Ausländer als Flüchtling durch den italienischen Staat anerkannt staatenlos ist für die Zwecke der Gewährung der Staatsbürgerschaft

Automatischen Kauf

Minderjährige Kinder von einer Person, oder erwirbt Rückerwerb italienische Staatsbürgerschaft, wenn Sie mit ihr leben, erwerben italienische Staatsbürgerschaft, aber, älter werden, kann davon absehen,, wenn im Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft (Beitrag 14 L.91/92).

WAHL DES CITIZENSHIP

Der Auslandsanteil in Italien geboren, wer rechtlich und ohne Unterbrechung bis residierte die Mündigkeit, kann erklären, dass er die italienische Staatsbürgerschaft entscheiden innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt (Artikel 4, c.2). Diese Aussage wird durch die gemacht werden, die Standesbeamten der Gemeinde des Wohnsitzes

ANERKENNUNG DER italienische Staatsbürgerschaft ON SPECIAL Gesetzen

Das Amtsblatt der 28/03/2006 veröffentlicht wurde, das Gesetz 124/06 auf "Änderungen des Gesetzes 91/92, über die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft für Staatsangehörige von Istrien, Fiume und Dalmatien und ihre Nachkommen ". Welche Rechtsvorschriften eingeführt, nach Technik. 17 die l.91/1992, Beitrag. 17 Bis und 17 ter, Bereitstellung Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft für Personen, die unseren Status civitatis verloren haben als Folge des Vertrags von Paris 10/02/1947 und Osimo 10/11/1975 und ihre Nachkommen, in Gegenwart der folgenden Bedingungen:

(a) in dem Fall, dass Artikel 17 bis Absatz 1 Brief an) Gesetz 05/02/1992 # 91;
Italienische Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in den abgetretenen Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Paris und dem Osimo;
Verlust der italienische Staatsbürgerschaft als Folge der oben genannten Verträge;
aus der italienischen Gruppe;
(b) im Falle des Artikels. 17 bis, Absatz 1 b) Gesetz 05/02/1992 # 91;
direkter Nachkomme des Antragstellers durch die Person im Sinne des) und die Kenntnis der italienischen Sprache und Kultur.
Der Antrag auf Anerkennung der suche italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten, wird die Behörde italienischen diplomatischen oder konsularischen eingereicht werden, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Ausland oder dem Standesbeamten der Gemeinde, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz in Italien. In jedem Fall wird die Instanz, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, um die oben genannten Anforderungen unterstützt, sollte der interministeriellen Kommission vorgelegt werden, gegründet im Ministerium des Innern, Er äußerte seine Meinung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Gesetzes.